30. Corona-Landesbekämpfungsverordnung
In folgenden Punkten ergeben sich Änderungen:
- Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung
- Veranstaltungen mit überregionalem Charakter sind wieder mit Publikum erlaubt
- Die Anzahl an teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich wurde verändert
- Bei Zusammenkünften wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung dringend empfohlen.
Die gesamte Verordnung ist unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ hinterlegt.
Die Änderungen für den Musikbereich sind beim LMR RLP unter http://lmr-rp.de/fileadmin/landesmusikrat/aktuelles/Regelungen_30_CoBeLVO_1.pdf hinterlegt.
Neustart Amateurmusik geht in die zweite Runde
Im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK können sich Musikensembles ab sofort wieder mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend wirken. Im Bereich der Amateurmusik sollen soziale und musikalische Beziehungen reaktiviert und das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie massiv gelitten haben.
Für die zweite Antragsrunde im Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK stehen rund 5 Millionen Euro aus dem Fördertopf von NEUSTART KULTUR, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zur Verfügung. Der Zeitraum der geplanten Projekte soll zwischen dem 15. März 2022 und dem 31. Dezember 2022 liegen.
Bewerben können sich alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
Anträge können fortan laufend über das digitale Antragsformular und voraussichtlich bis zum 31.07.2022 gestellt werden.