Am Freitag, den 4. März 2022 tritt die 31. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (31. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 19. März 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.
http://lmr-rp.de/fileadmin/landesmusikrat/aktuelles/Regelungen_31_CoBeLVO.pdf
Die gesamte Verordnung ist unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ hinterlegt.