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Zusammenfassung 30. Corona-Verordnung

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In folgenden Punkten ergeben sich Änderungen:

  • Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung
  • Veranstaltungen mit überregionalem Charakter sind wieder mit Publikum erlaubt
  • Die Anzahl an teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich wurde verändert
  • Bei Zusammenkünften wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung dringend empfohlen.

Die gesamte Verordnung ist unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ hinterlegt.

Die Änderungen für den Musikbereich sind beim LMR RLP unter http://lmr-rp.de/fileadmin/landesmusikrat/aktuelles/Regelungen_30_CoBeLVO_1.pdf hinterlegt.