In folgenden Punkten ergeben sich Änderungen:
- Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung
- Veranstaltungen mit überregionalem Charakter sind wieder mit Publikum erlaubt
- Die Anzahl an teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich wurde verändert
- Bei Zusammenkünften wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung dringend empfohlen.
Die gesamte Verordnung ist unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ hinterlegt.
Die Änderungen für den Musikbereich sind beim LMR RLP unter http://lmr-rp.de/fileadmin/landesmusikrat/aktuelles/Regelungen_30_CoBeLVO_1.pdf hinterlegt.